Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lieferung und Montage von Billardtischen
§ 1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Montagearbeiten der Vegabillard erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Vegabillard stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 1 KSchG. Unternehmer ist jede Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote von Vegabillard sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Lieferung/Montage zustande.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten bis zur fachgerechten Montage des Billardtisches.
Verpackung, Transport, Rollgeld, Transportversicherung sowie Montagekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vegabillard behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14,5 % p.a. verrechnet.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, ausgenommen Verbraucherrechte gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG.
§ 4 Voraussetzungen am Montageort (sehr wichtig!)
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass:
- ein ungehinderter Zugang zum Montageort möglich ist,
- Türen, Stiegenhäuser und Zugänge ausreichend groß sind,
- der Boden tragfähig und waagrecht ist,
- ausreichend Platz zur Montage vorhanden ist.
Sollte die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert möglich sein, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten (zusätzliche Arbeitszeit, zweiter Montagetermin, Sondertransport, Kran, etc.).
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Transport
Lieferungen erfolgen ab Lager Vegabillard.
Gegenüber Unternehmern:
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
Gegenüber Verbrauchern:
Die Gefahr geht erst nach erfolgter Montage und Übergabe des montierten Billardtisches über.
Transportschäden sind sofort bei Lieferung zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
§ 6 Montage und Abnahme (wichtiger Paragraph)
Nach erfolgter Montage hat der Kunde den Billardtisch unverzüglich zu prüfen.
Der Billardtisch gilt als abgenommen, wenn:
- die Montage abgeschlossen ist und
- der Kunde die Nutzung nicht wegen eines wesentlichen Mangels verweigert.
Optische Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 7 Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
Höhere Gewalt, Transportprobleme oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 8 Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern: nach gesetzlichen Bestimmungen.
Gegenüber Unternehmern:
- Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme
- Mängelrüge binnen 7 Werktagen schriftlich
Keine Gewährleistung für:
- natürliche Abnutzung des Tuches
- Schäden durch falsche Raumfeuchte, Bodenbewegung oder unsachgemäße Nutzung
- eigenständige Demontage oder Versetzung des Tisches
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Billardtisch bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vegabillard.
§ 10 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Kein Rücktrittsrecht bei:
- maßgefertigten Billardtischen
- individuell konfigurierten Tischen
- bereits montierten Tischen
(§ 18 FAGG)
§ 11 Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Vegabillard.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.